Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am gestrigen Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das christliche Kreuz in öffentlichen Schulen nicht nur die Religionsfreiheit der Schüler verletzt, sondern ebenso die Freiheit der Eltern, ihre Kinder nach eigenen philosophischen Überzeugungen zu erziehen.
Mit dem Urteil gaben die Richter der Klage einer italienischen Mutter statt, die bereits seit 2001/2002 vergeblich versucht, ein Abhängen des Kreuzes aus den Unterrichtsräumen ihrer Kinder gerichtlich zu verfügen, damit in Italien aber bisher erfolglos blieb.
Der Europäische Gerichtshof gab ihr nun nicht nur Recht, sondern entschied darüber hinaus, dass Italien der Klägerin ebenfalls Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zahlen müsse. Die italienische Regierung hat indessen bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bildungsministerin Maria Stella Gelmini empörte sich, dass ein Kruzifix in den Klassenräumen keine Zustimmung zum Katholizismus bedeute, sondern ein Symbol der italienischen Tradition sei.
"Niemandem, und schon gar nicht einem ideologischen europäischen Gericht, wird es gelingen, unsere Identität zu unterdrücken". Außenminister Franco Frattini sprach von einem "Todesstoß für ein Europa der Werte und der Rechte". Auch Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi kritisierte das Urteil mit voller Härte: "Es handelt sich um eine dieser Entscheidungen, die uns sehr oft am gesunden Menschenverstand dieses Europas zweifeln lassen." Der Vatikan drückte zunächst zurückhaltend sein "Erstaunen und Bedauern" aus.
Sollte der Einspruch der italienischen Regierung angenommen werden, so wird der Fall nochmals vor der Großen Kammer des Europäischen Menschrechtsgerichtshofes diskutiert. Wird er jedoch abgelehnt, so wird das Urteil in drei Monaten rechtskräftig und der Europarat muss entscheiden, welche Schritte die italienische Regierung unternehmen muss, um weitere Verletzungen des Urteils zu vermeiden.
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Der Richterspruch führt den Streit um Kruzifixe in Klassenzimmern fort, der seit Jahren in zahlreichen europäischen Ländern immer wieder aufflammt. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 ähnlich wie nun der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verfügt, dass eine Anbringung des Kreuzes in Unterrichtsräumen nicht staatlich angeordnet werden darf, da dies gegen die Religionsfreiheit verstoße. In Österreich jedoch ist die Anbringung der Kruzifixe in den Schulen in einem Konkordat mit dem Vatikan geregelt. Dieses Konkordat hat Verfassungsrang, daher dürfte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Alpenrepublik durchaus für Konfliktpotanzial sorgen.
Dieter Kaffer (05.11.2009 18:34)Schande!
So eine Schande fur Europa! Ich kann nur hoffen, dass Italien sich nicht unter Druck setzen läßt, und auf dieses Urteil s..... wird!