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07.02.2008ERDOGAN SETZT AKZENTE

Türkei: Parlament stimmt gegen Kopftuchverbot an Universitäten

In der Türkei bahnt sich eine kleine Revolution an. Das türkische Parlament hat in einer ersten Lesung für die Abschaffung des Kopftuchverbots an türkischen Universitäten gestimmt. Mit einer Zweidrittelmehrheit könnte in der zweiten Lesung am Samstag die entsprechende Verfassungsänderung endgültig beschlossen werden. Kritiker warfen der Regierung von Premier Recep Tayyip Erdogan vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben.

In der türkischen Hauptstadt Ankara kam es zu Demonstrationen gegen die Aufhebung des Verbots. Die Zahlen schwanken zwischen 40.000 und 125.000 Demonstranten, unter denen sich auch viele Frauen befunden haben sollen. Mehrere Teilnehmer versammelten sich vor dem Mausoleum des Staatsgründers Kemal Atatürk, der die Trennung von Staat und Religion in der Verfassung fest verankert hatte. Die Demonstranten forderten lautstark den Rücktritt der Regierung.

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Der türkische Regierungschef Erdogan zeigte sich von den Protesten nur wenig beeindruckt. „Wir wollen alle lächerlichen Verbote in der Türkei aufheben", ließ er über einen Sprecher ausrichten. „Wir wollen, dass sich jeder frei bewegen und Bildung erhalten kann, sei es im Minirock oder mit Kopftuch." Die Aufhebung des Verbots ist eines der Wahlversprechen der konservativen Regierung.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Studentinnen künftig ein Kopftuch tragen dürfen, solange es nicht das Gesicht verdeckt. Vertreter der islamisch orientierten Regierungspartei AKP argumentierten, das Tragen des Kopftuchs gehöre zu den „Grundrechten".  Die Kritiker der säkularen Oppositionspartei hielten dagegen, der Druck würde demnach auf alle Studentinnen wachsen, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen.

Rund zwei Drittel aller Türkinnen verhüllen ihr Haupt mit einem Kopftuch. Gegner des traditionellen Gewands sehen darin ein Symbol für die Unterdrückung der Frau und ein Bekenntnis zu einem islamisch geprägten Staat. In den 80er Jahren ordnete das türkische Verfassungsgericht das Kopftuchverbot an Universitäten an, da es gegen die laizistische Ausrichtung des Staates verstoße. (sw)

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