Die GBK Köln (Gemeinsame Betriebskasse) wird im September als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland seit Einführung des Gesundheitsfonds Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro pro Mitglied rückwirkend für drei Monate erheben. Kassenvorstand Helmut Wasserfuhr nannte am gestrigen Dienstag als Grund der Erhöhung die außergewöhnlichen Behandlungskosten zweier Bluter-Kranker. Währenddessen feiert das Gesundheitsministerium ungerührt den Erfolg seines Gesundheitsfonds.
Das Geld aus den Gesundheitsfonds hätte nicht gereicht, um die beiden speziellen Versicherten zu versorgen, erklärte Wasserfuhr in der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung'. Im 'Kölner Stadt-Anzeiger' äußerte er sich genauer: "Wir hatten gleich zwei seltene Fälle von Bluter-Erkrankungen. In einem Fall handelt es sich um einen 26 Jahre alten Versicherten, im zweiten um ein damals sechs Jahre altes Kind." Das weltweit einzige Medikament sei entsprechend teuer. Diese Mittel hätten 14 Millionen Euro gekostet, im Jahr 2005 allein hätte die GBK zehn Millionen Euro für den 26-jährigen aufwenden müssen.
"Wir sind durch diese beiden Patienten zu einem Sanierungsfall geworden und hätten eigentlich schließen müssen", so Wasserfuhr. Die GBK erhält auch Unterstützung vom Landesverband der Betriebskrankenkassen, sie ist dennoch "nicht in der Lage, die Schulden zu begleichen, zumal wir jetzt auch noch 600.000 Euro für Schweinegrippe-Impfung bereit stellen müssen.", erklärte Wasserfuhr. Wie lange der Zusatzbeitrag von den 30.000 Mitgliedern gezahlt werden muss, ist noch unklar. Der 26-jährige Patient habe aber mittlerweile die Kasse gewechselt und ist nun über seinen Vater bei der Techniker Krankenkasse versichert, wie der 'Kölner Stadt-Anzeiger' berichtet.
Bei der GBK Köln sind überwiegend Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung, der Kölner Verkehrsbetriebe und des Unternehmens 'Rhein-Energie' versichert. Seit dem ersten Januar 2009 gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten in Höhe von 19,4 Prozent des Bruttolohns. Die Kassen erhalten dann je nach Zahl, Alter und Gesundheitszustand der Mitglieder einen bestimmten Betrag aus dem Gesundheitsfonds. Bei einer Erhebung eines Zusatzbeitrags besteht für Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Der Zusatzbeitrag darf nicht mehr als ein Prozent des Einkommens ausmachen.
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Das Gesundheitsministerium wertet angesichts des Zusatzbeitrages von nur einer "einzigen, kleinen Krankenkasse" die Einführung des Gesundheitsfonds als Erfolg. "Das ist ein Zeichen dafür, dass der Gesundheitsfonds funktioniert", teilte eine Sprecherin des Ministeriums der 'Berliner Zeitung' mit. Anfang des Jahres hätte man noch mit rund einem Dutzend Krankenkassen gerechnet, die Zusatzbeiträge erheben würden. Der GKV , der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, erwartet nächstes Jahr mehr Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen aufgrund der Wirtschaftskrise und steigender Kosten.