Bundespräsident Horst Köhler hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst die Unterschrift verweigert. Köhler folgte damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, dem Anträge auf einstweilige Anordnung vorliegen. Mehrere Bundestagsabgeordnete hatten gegen den Vertrag geklagt, der nun möglicherweise erst 2009 endgültig ratifiziert wird. Die Reaktionen auf Köhlers Vorgehen fielen unterschiedlich aus.
„Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts", teilte das Präsidialamt am gestrigen Montag in Berlin mit. Dass sich Köhler also weigerte, den Lissabon-Vertrag zu unterzeichnen, hat nichts mit der eigenen Prüfung des Zustimmungsgesetzes zu tun. Der Bundespräsident respektiert den Willen der Karlsruher Verfassungshüter. Gegen den EU-Reformvertrag haben der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und Die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Köhlers Entscheidung löste unter Politikern ein geteiltes Echo aus. Die Bundesregierung reagierte ihrerseits recht gelassen auf das Vorgehen des Bundespräsidenten. Sprecher Ulrich Wilhelm nannte Köhlers Beschluss „eine nachvollziehbare Entscheidung", die der Vorgehensweise bei der Ratifizierung früherer EU-Verträge entspreche.
Kritische Stimmen hingegen kamen vor allem aus dem Lager der Sozialdemokarten. „Der Bundespräsident gibt mit der nun verweigerten Unterschrift das falsche Signal", erklärte der europapolitische Sprecher der SPD, Axel Schäfer, gegenüber dem 'Handelsblatt'. Nach dem Nein der Iren zum Lissabon-Vertrag sei dies „Wasser auf die Mühlen der Europaskeptiker". Mit seiner Unterschrift hätte Köhler hingegen zeigen können, dass er sich klar hinter den integrationspolitischen Kurs der Bundesregierung und des Bundestages stelle, fügte Schäfer hinzu.
Schäfer bekam Unterstützung für seine Position vor allem aus dem eigenen Reihen. Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament, Jo Leinen, meinte, die Zögerlichkeit sei nicht gut, auch wenn sie rechtlich korrekt sei. Sie sei ein „schlechtes Signal" an die Länder, die den Vertrag bisher noch nicht ratifiziert hätten. Eine schnelle Ratifizierung sei nun nicht mehr möglich, so Leinen.
Der SPD-Abgeordnete Michael Roth, Mitglied im Europaausschuss des Bundestages, schlug in die gleiche Kerbe: „Wir haben diese Entscheidung zwar befürchtet, aber wir sind natürlich enttäuscht." Köhler hätte mit seiner Unterschrift das Signal setzen können, dass er den Vertrag für verfassungskonform hält. So nähre er den Verdacht, „dass er den Vorbehalten Gauweilers und der Linken etwas abgewinnen kann". Der Bundespräsident schwäche die deutsche Position, weil Berlin nunmehr „nur begrenzt von anderen Ländern verlangen kann, ihr Ratifizierungsverfahren zu beschleunigen", zählte Roth die Nachteile von Köhlers Entscheidung auf.
Mildere Töne kamen vom Koalitionspartner der Sozialdemokraten, der Union. Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses im Bundestag, Gunther Krichbaum erinnerte an das Verhalten von Bundespräsident Roman Herzog. Der habe den EU-Vertrag von Maastricht zwar unterzeichnet, aber anschließend in seinem Schreibtisch verwahrt. Dadurch habe Herzog Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt, aber „auch ein Signal gegeben, dass er sich zum dem europäischen Reformwerk bekennt", erklärte Krichbaum.
Sogar noch verständnisvoller waren die Reaktionen aus der Opposition. „Dass Bundespräsident Köhler den Vertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen will, ist ein Zeichen des Respekts vor dem Bundesverfassungsgericht und deshalb eine Selbstverständlichkeit", erklärte der FDP-Europapolitiker Werner Hoyer gegenüber dem 'Handelsblatt'.
Der europapolitische Sprecher der Grünen, Rainder Steenblock, sprach im gleichen Tenor von einem „normalen Verfahren, das in keiner Weise die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag in der Sache bestätigt". Es dürfe jetzt aber nicht zu einer Verzögerung des Ratifizierungsverfahrens kommen, warnte Steenblock.
Die beiden Kläger hingegen waren über die Entscheidung des Staatsoberhauptes erfreut. „Das ist ein erster Erfolg der Linksfraktion bei ihrer Klage gegen den Lissabon-Vertrag", kommentierte der Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, die Weigerung Köhlers, den EU-Reformvertrag zu unterzeichnen. Gauweiler sagte der 'Stuttgarter Zeitung': „Ich freue mich darüber und habe es nicht anders erwartet."
Gauweiler hatte Ende Mai Verfassungsklage gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon eingelegt. Der streitbare CSU-Abgeordnete sieht durch den Lissabon-
Vertag das Grundrecht jedes Bürgers auf substantielle Vertretung durch den Deutschen
Bundestag verletzt und kritisiert das allgemein das Demokratiedefizit des Vertragswerks. Schon 2005 hatte Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag geklagt, das Werk war aber ohnehin bei Referenden in Frankreich und Holland gescheitert. Auch damals schon hatte Köhler dem Vertrag die Unterschrift verweigert.
Die Linke kritisierte den Vertrag von Lissabon als unsozial, undemokratisch und militaristisch. „Wir fordern die Bundesregierung auf, dies als Chance zu begreifen, den Vertrag von Lissabon zu stoppen und endlich Neuverhandlungen für eine Vertragsgrundlage zu einem sozialen, demokratischen und friedlichen Europa auf den Weg zu bringen", hieß es in einer Pressemitteilung der Linken vom gestrigen Montag.
Wann sich das Bundesverfassungsgericht nun mit den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag befassen wird, steht noch nicht fest. Die Karlsruher Richter wollen das Verfahren jedoch beschleunigt voranbringen. Noch ist allerdings nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt wird. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat hatten den Reformvertrag zuvor jeweils mit großer Mehrheit gebilligt.
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Die Entscheidung des Bundespräsidenten läuft dem Vorhaben der Bundesregierung zuwider, die Ratifizierung nach dem Nein der Iren in allen anderen EU-Staaten so schnell wie möglich voranzutreiben. Auch in Deutschland wird die Ratifizierung nun wohl mehrere Monate auf sich warten lassen. Schwierigkeiten gibt es nun auch in weiteren Ländern. Ebenso wie Köhler, wenn auch aus anderen Gründen, verweigert der polnische Staatspräsident Lech Kaczyński dem EU-Reformvertrag die Unterschrift. Auch das tschechische Verfassungsgericht will die Vereinbarkeit des EU-Vertrags mit der tschechischen Verfassung überprüfen.