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StartseiteVIPsPressestimme: U-Bahn-Schläger von München nach versuchtem Mord hart bestraft

9. Juli 2008 U-Bahn-Schläger von München nach versuchtem Mord hart bestraft

Folgt nun die Abschiebung?

Märkische Oderzeitung (Frankfurt an der Oder):

"Die Gesellschaft - und damit ist nicht nur die deutsche gemeint - muss vor solchen Gewalttätenr geschützt werden. Eine Abschiebung, in welches Land auch immer, ist kein Schutz."

Welt (Berlin):

"Das Urteil spricht eine klare Sprache: Die beiden Jugendlichen, die im Dezember vergangenen Jahres in der Münchener U-Bahn einen Rentner brutal und ohne jede Hemmung zusammengeschlagen haben, sind zu hohen Strafen verurteilt worden. Es ist gut, dass das Gericht damit der Schwere der Tat, die auch als Mord hätte enden können, gerecht geworden ist."

Leipziger Volkszeitung (Leipzig):

"Debatten um Jugendkriminalität werden meist ideologisch geführt. Konservative fordern harte Strafen, Linke mehr Sozialarbeit. In Wahrheit können Erziehungsversuche allenfalls glücken, wenn dabei Regeln ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden. Und: Prävention dämmt, sofern sie gelingt, nur die Kriminalität von übermorgen ein. Der Schutz der Allgemeinheit kann nicht so lange warten. Zu Recht haben die Richter das Geschehen in München als Mordversuch gewertet und konsequent geahndet. Es liegt im öffentlichen Interesse, auch junge Schwerkriminelle aufgrund der Wiederholungsgefahr langjährig wegzusperren."

Frankfurter Allgemeine (Frankfurt am Main):

"Ziehen die Politiker auch die richtigen Schlüsse aus diesem und anderen Verbrechen? Die Politik wird gewärtigen müssen, dass in diesem Land nicht nur, aber vor allem unter jungen Ausländern ein Gewaltpotenzial heranwuchs, das auch mit noch so viel Sozialtherapie nicht mehr zu beherrschen ist. Deutschland steht jenen offen, die sich integrieren wollen. Doch ist es auch die Pflicht des Staates, sein Gewaltmonopol zu wahren und die Bürger vor Übergriffen anderer zu schützen. Das muss jedem in diesem Lande verdeutlicht werden, sei er Deutscher oder Ausländer. Das Urteil von München ist dazu geeignet."

Schweriner Volkszeitung (Schwerin):

"Der Richterspruch hat einen wichtigen Aspekt darüber hinaus. Er weist diejenigen in die Schranken, die vor dem Hintergrund der Tat zu schnell und zu laut nach Gesetzesänderungen riefen. Er zeigt, dass bei konsequenter Anwendung bestehender Gesetze gerechte, aber auch harte und fühlbare Urteile möglich sind. Dass gegen den aktuellen Spruch noch Rechtsmittel möglich sind, schränkt diese Aussage in ihrem Kern nicht ein."

Weser Kurier (Bremen):

"Und wenn der BGH zum Schluss kommt, dass die abscheuliche Tat doch kein Mordversuch, sondern 'nur' eine schwere Körperverletzung war? Etwa, weil die Täter ziemlich betrunken waren und sich auch nicht zur Tat verabredet hatten? Dann erleben wir genau das, was etwa bei Skinhead-Prozessen in Ostdeutschland von Opfervertretern oft - und völlig zu Recht - beklagt wird. Dann wäre einmal mehr der hehre Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten' zur Verhöhnung des Opfers pervertiert. Man muss hoffen, dass uns diese Erschütterung des Vertrauens in Recht und Gesetz im Münchner Fall erspart bleibt."